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enthält eine Liste aller unter den Begriff "Betäubungsmittel"
fallenden Substanzen.
Hierbei handelt es sich um nicht verkehrsfähige Stoffe, aber auch um verkehrsfähige Substanzen, welche aber verschreibungspflichtig sind.
"Nicht
verkehrsfähig" bedeutet, dass Handlungen (Besitz,
Handel, Herstellung, Ein-
und Ausfuhr, Werbung, Weitergabe),
die im Zusammenhang mit solchen Substanzen stehen, verboten sind
bzw. man dazu eine spezielle Erlaubnis benötigt (bezieht sich
auf Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker und Polizeibeamte u.a.,
die durch ihre Tätigkeit mit solchen Substanzen zu tun haben).
Das Betäubungsmittelgesetz regelt alle im Zusammenhang mit
Betäubungsmitteln auftretenden
rechtlichen Fragen und enthält Pflichten, die sich im Umgang
mit den Substanzen ergeben (auch in Bezug auf Überwachung und
Vorgehensweise bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als Vorschriften
für Behörden sowie für Ärzte und Apotheker zur
Aufbewahrung, Abgabe und Verschreibung).
Ziel
des Gesetzes ist es, die als notwendig erachtete Versorgung der
Bevölkerung mit Betäubungsmitteln
sicherzustellen und mit Hilfe besonderer Auflagen deren Missbrauch
vorzubeugen.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind ordnungswidrig oder strafbar.
Weitere Infos findet ihr hier. |