| Cannabis
03.09.2001 |
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Frage: Hallo! Ich
bin Gelegenheitskiffer (höchstens einmal die Woche) und habe ein paar Fragen
zum Thema Fahren und Cannabis: Wie ist es, wenn ich vor 1 bis 2 Wochen gekifft
hab, mich die Polizei beim Fahren anhält und eine Urinprobe verlangt und
dann merkt, dass ich vor einer Weile Cannabis konsumiert habe? Kann
mir was passieren, obwohl es einige Wochen her sind, schließlich bin ich
ja auf Probe? Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten und eine Blut- oder Urinprobe
verlangen? Falls die kontrollieren, kann ich als Ausrede sagen, dass ich letzte
Woche in einem Land war, wo der Konsum legal ist wie in Holland, und die Abbaureste
davon noch im Urin zu sehen sind? |
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Dr.
Frühling: Auch
wenn es schon ein oder zwei Wochen her ist, dass Du gekifft hast, kann man den
Konsum manchmal noch nachweisen. Wenn Du zusätzlich Autofahrer und dazu noch
in der Probezeit bist, musst Du sicherlich mit Konsequenzen rechnen. Allein die
Tatsachen, dass Du ab und zu Cannabis rauchst, kann ausreichen, um Dich als fahruntüchtig
einzuschätzen. Du wirst mit Sicherheit zu einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) gebeten werden, im Allgemeinen auch bekannt als "Idiotentest".
In dieser Untersuchung wird im medizinischen Teil eine Blut-, Urin- oder Haarprobenkontrolle
durchgeführt, um festzustellen, was Du konsumiert hast. Im psychologischen
Teil wird durch ein Gespräch mit einem Psychologen nachgewiesen, ob Du abhängig
bist oder nicht. Wenn Du diesen Test nicht bestehst, verlierst Du deinen Führerschein
für bis zu ein Jahr. In diesem Jahr musst Du nachweisen, dass Du clean bist,
indem du 3-6x unangekündigt zu einer Urinkontrolle (Drogenscreening) aufgefordert
wirst. Für diese MPU musst Du selbstverständlich selbst aufkommen, was
sich zwischen 800-1600 DM bewegt. Bei
gelegentlichem Cannabiskonsum gibt es allerdings eine Ausnahme, die aber unseres
Erachtens nicht in der Probezeit gültig ist. Wenn durch ein fachärztliches
Gutachten nachgewiesen wird, dass der Cannabiskonsum nur gelegentlich ist, dann
kann (muss aber nicht) von einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abgesehen
werden. Zu
einer Deiner weiteren Fragen, ob Dich die Polizei ohne Grund anhalten kann und
einen Urin- und Bluttest verlangen kann: Ohne Grund darf sie keine Urin- oder
Blutkontrolle machen, aber wenn ein Verdacht besteht, dann schon. Ein Verdacht
kann zum Beispiel bestehen, wenn in Deinem Auto Rauchgeräte, Papers oder
gar Cannabis selber zu sehen ist, oder Du eine auffällig langsame, unruhige
oder schlängellinige Fahrweise aufweist oder Deine körperlichen Reaktionen
auf einen Drogenkonsum hinweisen (rote, fast zufallende Augen, schwanken, lallen
oder ähnliches). Grundsätzlich
solltest Du wissen, dass Du bei einer Polizeikontrolle nur Angaben über Deinen
Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Wohnsitz und Beruf machen musst, ansonsten GAR
NICHTS. Du mußt keine "Angaben zur Sache" machen!
Zu Holland: Dazu solltest Du eventuell noch wissen, dass der Besitz von Cannabis
und das Fahren unter Einfluss von Cannabis in Holland auch nicht legal sind. Es
kann dort im Gegensatz zu Deutschland der Besitz geringer Mengen geduldet werden
(muss also nicht polizeilich verfolgt werden), aber es ist keineswegs legal. LEGAL
ist jedoch der Konsum in Deutschland genauso wie in Holland. Allerdings ist Konsum
meist ein Anfangsverdacht für Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln! Das
beste ist, Du suchst dir einen Rechtsanwalt, falls Du in einer Polizeikontrolle
mit Drogen erwischt wurdest. Leider
gibt es nach wie vor das Problem, dass ein Urinnachweis positiv sein kann - selbst
wenn man das letzte Mal vor sieben Tagen gekifft hat. Das wird dann von der Polizei
allerdings genauso gehandhabt, wie wenn man aktuell unter Drogeneinfluss steht.
Ansonsten
ist es sehr empfehlenswert, nicht unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen
Auto zu fahren.
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum!
Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.
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