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Cannabis 03.09.2001

Frage:

Hallo!

Ich bin Gelegenheitskiffer (höchstens einmal die Woche) und habe ein paar Fragen zum Thema Fahren und Cannabis: Wie ist es, wenn ich vor 1 bis 2 Wochen gekifft hab, mich die Polizei beim Fahren anhält und eine Urinprobe verlangt und dann merkt, dass ich vor einer Weile Cannabis konsumiert habe?

Kann mir was passieren, obwohl es einige Wochen her sind, schließlich bin ich ja auf Probe? Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten und eine Blut- oder Urinprobe verlangen? Falls die kontrollieren, kann ich als Ausrede sagen, dass ich letzte Woche in einem Land war, wo der Konsum legal ist wie in Holland, und die Abbaureste davon noch im Urin zu sehen sind?

Dr. Frühling:

Auch wenn es schon ein oder zwei Wochen her ist, dass Du gekifft hast, kann man den Konsum manchmal noch nachweisen. Wenn Du zusätzlich Autofahrer und dazu noch in der Probezeit bist, musst Du sicherlich mit Konsequenzen rechnen. Allein die Tatsachen, dass Du ab und zu Cannabis rauchst, kann ausreichen, um Dich als fahruntüchtig einzuschätzen. Du wirst mit Sicherheit zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gebeten werden, im Allgemeinen auch bekannt als "Idiotentest". In dieser Untersuchung wird im medizinischen Teil eine Blut-, Urin- oder Haarprobenkontrolle durchgeführt, um festzustellen, was Du konsumiert hast. Im psychologischen Teil wird durch ein Gespräch mit einem Psychologen nachgewiesen, ob Du abhängig bist oder nicht. Wenn Du diesen Test nicht bestehst, verlierst Du deinen Führerschein für bis zu ein Jahr. In diesem Jahr musst Du nachweisen, dass Du clean bist, indem du 3-6x unangekündigt zu einer Urinkontrolle (Drogenscreening) aufgefordert wirst. Für diese MPU musst Du selbstverständlich selbst aufkommen, was sich zwischen 800-1600 DM bewegt.

Bei gelegentlichem Cannabiskonsum gibt es allerdings eine Ausnahme, die aber unseres Erachtens nicht in der Probezeit gültig ist. Wenn durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass der Cannabiskonsum nur gelegentlich ist, dann kann (muss aber nicht) von einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abgesehen werden.

Zu einer Deiner weiteren Fragen, ob Dich die Polizei ohne Grund anhalten kann und einen Urin- und Bluttest verlangen kann:
Ohne Grund darf sie keine Urin- oder Blutkontrolle machen, aber wenn ein Verdacht besteht, dann schon. Ein Verdacht kann zum Beispiel bestehen, wenn in Deinem Auto Rauchgeräte, Papers oder gar Cannabis selber zu sehen ist, oder Du eine auffällig langsame, unruhige oder schlängellinige Fahrweise aufweist oder Deine körperlichen Reaktionen auf einen Drogenkonsum hinweisen (rote, fast zufallende Augen, schwanken, lallen oder ähnliches).

Grundsätzlich solltest Du wissen, dass Du bei einer Polizeikontrolle nur Angaben über Deinen Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Wohnsitz und Beruf machen musst, ansonsten GAR NICHTS. Du mußt keine "Angaben zur Sache" machen!

Zu Holland: Dazu solltest Du eventuell noch wissen, dass der Besitz von Cannabis und das Fahren unter Einfluss von Cannabis in Holland auch nicht legal sind.

Es kann dort im Gegensatz zu Deutschland der Besitz geringer Mengen geduldet werden (muss also nicht polizeilich verfolgt werden), aber es ist keineswegs legal.

LEGAL ist jedoch der Konsum in Deutschland genauso wie in Holland. Allerdings ist Konsum meist ein Anfangsverdacht für Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln!

Das beste ist, Du suchst dir einen Rechtsanwalt, falls Du in einer Polizeikontrolle mit Drogen erwischt wurdest.

Leider gibt es nach wie vor das Problem, dass ein Urinnachweis positiv sein kann - selbst wenn man das letzte Mal vor sieben Tagen gekifft hat. Das wird dann von der Polizei allerdings genauso gehandhabt, wie wenn man aktuell unter Drogeneinfluss steht.

Ansonsten ist es sehr empfehlenswert, nicht unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen Auto zu fahren.


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum!
Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre.

 

 
 
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zuletzt aktualisiert am 01.06.2007