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Warum haben Sie das Amt als Drogenbeauftragte
der Bundesregierung übernommen, welchen Bezug haben sie zur Drogenproblematik?
Welche Erfahrungen und Kompetenzen bringen Sie in dieses Amt mit
ein?
Ich habe dieses
Amt gern angenommen, weil ich mich schon seit Jahren für eine
Veränderung in der Sucht- und Drogenpolitik eingesetzt habe. Außerdem
habe ich als Krankenschwester die Problematik von Sucht und Abhängigkeit
sehr hautnah miterleben können.
Das Bundesministerium für Gesundheit
hat eine Broschüre mit dem Titel "Neue Wege in der Drogen-
und Suchtpolitik" veröffentlicht. Könnten Sie für unsere
Leser kurz zusammenfassen, was neu an dieser Politik ist und warum
Sie diese Veränderungen wollen?
Die Bundesregierung
hat die Sucht- und Drogenpolitik auf vier Säulen gestellt: Prävention,
und zwar gegenüber allen, auch den legalen Drogen wie Alkohol
und Zigaretten, Hilfe und Therapie, Schadensminimierung und Repression
gegenüber dem Drogenhandel. D.h. wir beziehen die legalen Suchtstoffe
erstmalig in unsere Massnahmen gleichwertig ein und arbeiten energisch
daran, den Reformstau bei Massnahmen der Überlebenshilfe aufzulösen.
Stichwort: Drogenkonsumräume und heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger.
In der o.g. Broschüre stellen Sie
als wichtigste Neuerung die Veränderung des Verständnisses von
Sucht dar. Danach ist Sucht eine Krankheit und kein Straftatbestand
mehr. Das Bundessozialgericht hat dieses ja bereits 1968 festgestellt.
Inzwischen sind Wissenschaftler auch hier wieder in der Diskussion,
ob diese Zuschreibung wirklich so sinnvoll ist. Worin besteht
also die Veränderung im Suchtverständnis und welcher Nutzen soll
sich daraus ergeben?
Um die Frage,
was eigentlich Sucht genau definiert und wo die Grenzen zwischen
einem gesundheitsschädlichen Konsum einer Substanz und einer Abhängigkeit
liegen, gibt es in der Wissenschaft eine fortlaufende Diskussion.
Trotzdem hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klare Definitionen
erarbeitet, die Sucht als Krankheit kennzeichnen. Das ist aus
dem Grund ein Fortschritt, weil damit auch festgeschrieben ist,
dass die Betroffenen Anspruch auf Hilfe haben. Man darf nicht
vergessen, dass in unserer Gesellschaft noch immer das Bild verbreitet
ist, dass eine Abhängigkeit von einem Suchtmittel selbstverschuldet
ist oder auf eine "Charakterschwäche" zurückzuführen
sei. Natürlich führt nicht jeder Konsum einer psychotropen Substanz
zu süchtigem Verhalten. Neben dem Substanzkonsum spielen die Lebensbedingungen
der Menschen eine wichtige Rolle, der Zweck und die Situation,
in der solche Substanzen genommen werden.
Was wird sich noch konkret in der
Zukunft verändern und wozu soll dies gut sein?
Wir haben zur
Zeit aktuelle Vorhaben, um neue Wege in der Sucht- und Drogenpolitik
zu erproben. Zum einen geht es wie schon erwähnt um die rechtliche
Absicherung von sog. Drogenkonsumräumen. Dieses Angebot ist in
einigen Großstädten wie Hamburg oder Frankfurt, die eine große
öffentliche Drogenszene haben, entwickelt worden. Seit Jahren
besteht ein dringender Handlungsbedarf für die Gruppe von sozial-
und gesundheitlich verelendeten Opiatabhängigen, die auch von
den niedrigschwelligen Hilfeangeboten nicht erreicht werden.
Diese Menschen leben in einem
Teufelskreis von Abhängigkeit, Beschaffungskriminalität und sozialer
und gesundheitlicher Verelendung. So ist gerade diese Gruppe von
den Begleiterkrankungen wie z.B. HIV, schwere Hepatitis besonders
betroffen.
Dabei ist die Überlebenshilfe
nicht der Königsweg, sondern ein bisher in der Drogenhilfe fehlender
wichtiger Baustein, für den wir mit dem nun vorliegenden 3. Betäubungsmittel-Änderungsgesetz
die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Ich halte die rechtliche
Absicherung der Drogenkonsumräume für eine unerlässliche Aufgabe,
um Gesundheitsgefahren bis hin zu Todesrisiken für intravenös
Drogenabhängige zu verringern und die Mitarbeiter der Drogenhilfe
aus der Strafdrohung herauszunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat
1994 eindeutig festgestellt, dass es in Deutschland kein "Recht
auf Rausch" gibt. Denken Sie persönlich, dass Menschenrechte
auch ein Recht auf Rausch einschließen? Wenn ja, warum? Wenn nein,
warum nicht?
Natürlich weiß
ich, dass Menschen schon seit Jahrtausenden Erfahrungen gemacht
haben mit Rauscherlebnissen und dass diese Erfahrungen oft eingebettet
waren in religiöse oder kulturelle Rituale. Daraus lässt sich
aber kein allgemeines Menschenrecht herleiten, weil Rauscherfahrungen
immer zwiespältig sein, zu Realitätsverlusten führen können und
unkalkulierbare Risiken bergen. Und wenn ich an das riesige Ausmaß
von menschlichem Leid denke, dass Abhängige, ihre Kinder, Verwandten
und Freunde durchmachen, dann bleibt mir diese glatte Formel vom
"Recht auf Rausch" bitter im Halse stecken.
Glauben Sie, dass es Menschen gibt,
welche autonom, risikobewusst und selbstbestimmt Drogen konsumieren?
Aus der Erfahrung
weiß man, dass der Konsum von psychotropen Substanzen auch risikobewusst
wahrgenommen werden kann. Aber die Politik und die Sucht- und
Drogenhilfe sind der Prävention verpflichtet, um Menschen nüchtern
zu informieren und einen Beitrag dafür zu leisten, dass sie nicht
in Suchtverhalten abgleiten und muss sich um diejenigen kümmern,
die das eben nicht schaffen und ihnen frühzeitige und angemessene
Hilfen anbieten.
Ihr Ziel ist es auch, der Aufklärung
eine viel stärkere Bedeutung zukommen zu lassen, um zu verhindern,
dass "...aus dem jugendlichen 'geselligen Probieren' keine
Sucht wird." (S. 21, o.g. Broschüre). Ist demnach völlige
Abstinenz nicht mehr das vordergründige Ziel von Prävention?
Prävention hat
das Ziel, die Entwicklung von Probierverhalten zu süchtigem Konsum
zu verhindern oder frühzeitige Hilfen zum Ausstieg aus einem beginnenden
Teufelskreis anzubieten. Zu Abstinenz kann man ermuntern, aber
völlige Abstinenz zu fordern, wäre unrealistisch, weil es zum
Jungsein dazugehört, dass man seine Grenzen erfahren möchte und
Risiken eingeht, darunter fällt auch das jugendliche Probierverhalten.
Bei der überwiegenden Anzahl von Jugendlichen spielen dabei vor
allem Tabak und Alkohol die Hauptrolle, aber auch Cannabiskonsum
ist in der Altersgruppe der 18 bis 25-jährigen bei rund 10 bis
20 % bekannt, rund 4 % von ihnen konsumieren regelmäßig. Das müssen
wir in der Prävention berücksichtigen, wenn sie lebensnah und
glaubwürdig sein soll.
Welche Botschaft haben Sie für
die jungen Menschen in unserem Land im Bezug auf den Umgang mit
Drogen und der Drogenpolitik?
Es gibt kein
Rezept, das man generell allen Jugendlichen mit auf den Weg geben
kann. Ich möchte dazu beitragen, dass möglichst wenige Jugendliche
gesundheitliche, psychische oder sozialen Schäden erleiden durch
psychotrope Substanzen - seien sie legal oder illegal-. Mir ist
es wichtig, einen Beitrag zur Enttabuisierung dieser Debatte zu
leisten. Wir brauchen das offene vorurteilslose Gespräch zwischen
Jugendlichen, Eltern und Lehrern, in Schulen, Jugendeinrichtungen
und Gesellschaft. Außerdem müssen wir in unserer Konsumgesellschaft
darauf achten, dass Gefühle Selbstbewusstsein und Zugehörigkeit
auch ohne die Einnahme irgendwelcher Substanzen erlebt und gelebt
werden können.
Sie wollen die Kriminalisierung
von Drogenkonsumenten verhindern. Wäre eine Ausgliederung der
"Regelungen" zu Drogen aus dem Strafrecht nicht eine
gute Möglichkeit, dies wirkungsvoll umzusetzen?
Sicherlich müssen
wir darüber nachdenken, ob und welchen Beitrag das Strafrecht
leisten kann, um Suchtverhalten von Menschen zu beeinflussen oder
letztlich zu verhindern. Wir sind aber auch an Internationale
Vereinbarungen gebunden, die den Erwerb und Besitz bestimmter
Stoffe verbieten, weil deren gesundheitliche Risiken als sehr
erheblich eingeschätzt werden. Gesundheitspolitik sollte dabei
die gesundheitliche Aufklärung und die Hilfe in den Vordergrund
rücken. Das Strafrecht ist unverzichtbar im Kampf gegen kriminellen
Drogenhandel.
Sie wollen eine bundeseinheitliche
Regelung zur Straffreiheit bzgl. des Besitzes "geringfügiger"
Mengen sogenannter "weicher" Drogen (z.B. Cannabis)
durchsetzen. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung dazu?
Die Einstellungspraxis
bei Strafverfahren ist reine Länderaufgabe, der Einfluss der Bundesregierung
ist hier gering. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die
Einheitlichkeit der Rechtsanwendung erheblich abweicht unter den
Ländern, dann müsste der Gesetzgeber tätig werden; dies entspricht
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Was hindert die Regierung an der
Legalisierung von Cannabis?
Eine Freigabe
von Haschisch sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Zu den Risiken
gibt es verschiedene Studien, z.B. die Roques und die Kleiber
Studie, von denen einige zu dem Ergebnis kommen, das Gefährlichkeitspotential
von Cannabis sei geringer einzuschätzen als das etwa von Alkohol.
Wir prüfen deshalb, welche Rückschlüsse daraus gezogen werden
können.
Inwieweit bestehen Möglichkeiten
den Sinn und den Erfolg der internationalen Suchtstoffabkommen,
welche den Umgang mit psychoaktiven Substanzen auch für uns verbindlich
regeln, zu diskutieren?
Sachliche Diskussionen
sind immer sinnvoll Ich halte es schon für notwendig, dass die
beabsichtigte und auch die nicht beabsichtigte Wirkungen von Teilen
der Vereinbarungen, die der Kontrolle des Umgangs mit psychotropen
Substanzen dienen, überprüft werden. Schließlich wollen die Internationalen
Organisationen, die im Schnittpunkt von Gesundheits- und Kontrollpolitik
liegen selbst ihre Maßnahmen evaluieren. Aber, wie gesagt, dieser
Prozess beginnt erst und ich kann nicht sagen, in welcher Zeit
Ergebnisse zu erwarten sind.
Im Namen des "WAR ON DRUGS"
werden durch die USA Felder von Hanf- und Kokabauern in anderen
Ländern zerstört. Wenn nun die Regierungen dieser Länder aufgrund
eines Drogenproblems mit Alkohol deutsche und französische Weinberge
zerstören wollen, welches Argument hätten Sie zur Verteidigung
des "Drogenanbaus" in unserem Land?
Das Beispiel
klingt interessant, hinkt aber. Vergessen Sie nicht, dass gerade
die Drogenanbauländer zuvorderst dabei waren, wenn es um die "war
on drugs" Beschlüsse und deren Umsetzung ging.
Für wie realistisch halten Sie
den Plan der UNO, die Welt bis zum Jahr 2008 drogenfrei zu bekommen?
Es gibt in Aktionsplänen
zur Gesundheitspolitik häufig Festlegungen, die bei genauer Betrachtung
als nicht sofort umsetzbar gelten müssen. Das gilt auch für den
Aktionsplan Alkohol der WHO,der vorhat, den Konsum von Alkohol
in Europa in den nächsten fünf bis zehn Jahren spürbar zu reduzieren.
Dennoch sind Zielsetzungen sinnvoll und ermöglichen eine Überprüfung
der eingesetzten Mittel, sollten sie verfehlt werden. In der Tat
sind Zweifel angebracht angesichts des realen Marktes und auch
der Nachfrage nach Suchtmitteln. Umso wichtiger sind Prävention,
Aufklärung und energischer Einsatz dafür gesundheitliche und soziale
Schäden im Umgang mit psychotropen Substanzen so gering wie möglich
zu halten.
Welche Visionen bzgl. des Umgangs
mit Drogen in unserem Land haben Sie persönlich?
"Visionen"
ist ein bisschen hochgegriffen. Ich fände es erstrebenswert, dass
es in unserer Gesellschaft gelänge, mit psychoaktiven Substanzen
so umzugehen, dass deren positiven Aspekte genossen werden können
und es vermieden wird, dass Menschen von diesen Substanzen abhängig
werden und sich oder andere gesundheitlich, psychisch und sozial
schädigen. Ich wünsche mir, dass es im Umgang mit psychotropen
Substanzen gelingt, den Raum zwischen Freiheit und Verantwortung
richtig auszumessen, zwischen Rausch und Askese.
Darf die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung eigentlich auch mal berauschende Substanzen konsumieren?
Was wollen Sie
hören? Dass Politik mitunter auch ein "berauschendes"
Geschäft ist?
Vielen Dank!
DRUG SCOUTS, 7.10.99
(Das Interview wurde schriftlich
geführt)
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