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ZU TABAK
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SZ vom 24./25. Februar 2007 Einigung
zum Nichtraucherschutz Rauchen in Gaststätten soll verboten werden Diese beiden Länder wollten prüfen, ob Wirte ihre Gaststätten auch zu Raucherlokalen erklären könnten, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) nach dem sogenannten Nichtraucher-Gipfel. Dann dürfte in der gesamten Gaststätte ohne Einschränkungen gequalmt werden. Einigkeit zwischen den Ländern herrschte dagegen bei den Regelungen für Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie für Verwaltungsgebäude von Ländern und Kommunen. Dort soll das Rauchen grundsätzlich verboten werden. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn "zwingende konzeptionelle oder therapeutische Gründe dies rechtfertigen oder wenn die Privatsphäre gewahrt werden muss", hieß es in dem Beschluss der Minister. Solche Ausnahmen könnte es zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen geben. Die Beschlüsse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind nicht bindend. Sie bilden lediglich die Grundlage für eine endgültige Entscheidung durch die Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. März in Berlin. Mehr Schutz für Beschäftigte in der Gastronomie Zum Schutz der Beschäftigten in Gaststätten wollen die Länder den Bund beauftragen, die Arbeitsstättenverordnung zu ändern. Dies hatte das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium am Mittag noch abgelehnt. Die Verordnung schützt bisher nur Beschäftigte vor Rauch, die nicht in "Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr" arbeiten. Dadurch haben die eine Million Beschäftigten in der deutschen Gastronomie bisher keinen Anspruch auf Schutz vor dem krebserregenden Qualm. Um dies zu ändern, soll jetzt die Ausnahmeregelung in Paragraph 5 gestrichen werden. Dadurch müssten Wirte, die das Rauchen in abgeschlossenen Nebenräumen zulassen, sich vorher mit ihren Arbeitnehmern einigen, die dort arbeiten sollen. Dies würde auch für Angestellte in reinen Raucherkneipen gelten, wie sie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erwägen. Nikotin wirke "potentiell tödlich" Verstöße gegen die geplanten Verbote sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dies bedeutet, dass Verstöße - außer Landesgesetze sehen anderes vor - mit einem Bußgeld zwischen fünf und 1000 Euro bestraft werden könnten. Vertreter der Bundesregierung zeigten sich erfreut über die Einigung von Hannover. "Dies ist ein guter Tag für den Schutz der Nichtraucher vor gesundheitlichen Schäden", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) nannte das Ergebnis einen "Quantensprung für den Gesundheitsschutz in Deutschland". Schließlich gebe es in geschlossenen Räumen "keinen gefährlicheren Stoff als Tabak". Nikotin wirke "potentiell tödlich", sagte Seehofer. Am Mittwoch will das Bundeskabinett ein eigenes Gesetz zum Nichtraucher-Schutz beschließen. Darin soll das Qualmen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesgebäuden und Bahnhöfen untersagt werden. Rauchen soll dort künftig nur noch in extra ausgewiesenen und abgetrennten Räumen zulässig sein. Verstöße sollen ebenfalls als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro geahndet werden. Außerdem wird das Mindestalter für den Kauf von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre angehoben. Die Regelungen für Gaststätten konnte der Bund nicht selbst beschließen, da mit der Föderalismusreform 2006 die Zuständigkeit für das Gaststättenrecht auf die Länder übergegangen ist. Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,tt6l5/deutschland/artikel/286/103183/ |
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25.11.2002, Düsseldorf (dpa) Bald über acht Millionen Tabak-Tote jährlich Mit weltweit jährlich 8,4 Millionen Toten durch Rauchen rechnen Experten vom Ende des kommenden Jahrzehnts an. Damit werde der Tabak-Missbrauch vor allem als Ursache von Herz- und Gefäßkrankheiten sowie Krebs zur häufigsten Todesursache, sagten Mediziner am Abschlusstag des Ärztekongresses MEDICA in Düsseldorf. Nach einer aktuellen Untersuchung der Welt-Gesundheitsorganisation, WHO, in der 3000 Einzel-Studien ausgewertet worden seien, verursache Rauchen mehr Krebserkrankungen als bisher vermutet. Dies seien außer Lungen- auch Magen-, Leber-, Nieren-, Gebärmutterhals-, Nasen- und Stirnhöhlenkrebs. Eindeutig zu kurz in der Mediziner-Ausbildung kämen alle Schritte zur Vorbeugung von Nikotin-Sucht, hieß es bei dem Kongress. Eine Umfrage bei mehreren hundert niedergelassenen Ärzten habe ein Missverhältnis zwischen der Bedeutung der Raucherentwöhnung und dem Angebot in den Praxen bewiesen. Auch unter Gefäß-, Herz- und Nervenspezialisten, die viele Patienten mit Schädigungen durch Nikotin behandelten, böten nur die wenigsten Raucherberatung an. Obwohl der Tabakmissbrauch ein größeres Problem als Diabetes darstelle, sei für die Beratung von Rauchern «deutlich weniger» Unterstützung zu bekommen. © dpa
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