Die „Drogenfreien Wohngemeinschaften“ verstehen sich als Zwischenschritt zwischen der Entwöhnungsbehandlung (bzw. Adaption) und dem Bezug des eigenen Wohnraumes. Aufnahme finden Menschen mit stoffgebundener Suchtproblematik, die nach der Beendigung der stationären Therapie oder einer ambulanten sucht-, sozio-/psychotherapeutischen Behandlung weiterhin geschützte Bedingungen zur Umsetzung ihrer Zukunftsplanung in Anspruch nehmen möchten. Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist nicht gestattet, die Abstinenz wird kontinuierlich überprüft (Atemluft- und Urinkontrollen).
Die Wohngemeinschaften (i.d.R. 2-3 Personen) befinden sich in Chemnitz und bieten einen guten Wohn- und Lebenskomfort. Der Hilfesuchende bewohnt ein eigenes Zimmer, die Gemeinschaftsräume stehen jedem Bewohner zur Verfügung und müssen gemeinschaftlich instand gehalten werden. Der Mietpreis entspricht jeweils dem Betrag, der als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommenen wird. Die Betreuung erfolgt durch fachkundiges Personal und bietet Raum für individuelle Ziele und Anliegen.
Die grundlegenden Regeln und Richtlinien der Wohngemeinschaften sind einzuhalten. Die Ausübung oder Androhung von Gewalt führt zum Ausschluss aus der Wohngemeinschaft. Die weiteren Absprachen des Zusammenlebens erfolgen unter Einbezug aller Mitbewohner, wobei individuelle Wünsche (z. B. Haustierhaltung) Berücksichtigung finden.
Ambulant betreutes Wohnen Stollberg
Marienstraße 4
09366 Stollberg
(Achtung: Link führt zu Google-Maps)
Außenstelle in Chemnitz:
Körnerstraße 18
09130 Chemnitz
(Achtung: Link führt zu Google-Maps)
Telefon: 037296-44891-3
Fax: 037296-44891-1
E-Mail: abw.stollberg[at]suchtzentrum.de
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